Zambon Deutschland
AKG Transparenzodex
Einführung
Als Mitgliedsunternehmen des Vereins Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG) legen wir großen Wert auf eine transparente Dokumentation unserer Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens.
Die Transparenzregelung (§ 28 AKG-Verhaltenskodex) schreibt vor, dass die Mitgliedsunternehmen vermögenswerte Zuwendungen, sonstige einseitige Zuwendungen und aufgrund von gegenseitigen Verträgen geleistete Zuwendungen u.a. an Angehörige der Fachkreise in einer öffentlich zugänglichen Liste veröffentlichen sollen. Mit dieser Transparenzregelung soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Produkt- und Therapieauswahl ohne wirtschaftliche Interessen sowie in einen lauteren Wettbewerb in der Arzneimittelindustrie gestärkt werden. In der öffentlich zugänglichen Liste werden seit dem Jahr 2016 spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres die Summe der vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise für den Zeitraum des jeweils vorhergehenden Kalenderjahres (Berichtszeitraum), beginnend mit den Daten aus dem Jahr 2015 veröffentlicht.
Was sind Zuwendungen?
Zuwendungen sind unmittelbare oder mittelbare Zahlungen oder die Gewährung geldwerter Vorteile an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens. Zuwendungen können sowohl direkt durch Zuwendung konkreter Beträge an den jeweiligen Empfänger als auch indirekt durch die Erstattung von Kosten, Aufwendungen oder Auslagen oder auch durch Ersparnis eigener Aufwendungen vorgenommen werden.
Beispiele:
• Honorare für Referenten- oder Beratertätigkeit.
• Finanzierung der Teilnahme an einer externen Fortbildungsveranstaltung.
• Sponsoring von externen Fortbildungsveranstaltungen.
Wie kann die vollständige Entscheidungsfreiheit von Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens sichergestellt werden?
Im Hinblick auf die Entwicklung von Medikamenten und unser Gemeinwohl ist es entscheidend, dass Pharmaunternehmen und Ärzteschaft ihren Dialog fortsetzen und miteinander im Gespräch bleiben.
Diese Beziehungen müssen derart gestaltet werden, dass die Ärzte ihre therapeutische Entscheidungsfreiheit behalten. Die Offenlegung von Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens wird jegliche Zweifel im Hinblick auf die Entscheidungsfreiheit von Ärzten ausräumen.
Einhaltung des Datenschutzes
Da die Berichterstattung über die Höhe von geldwerten Leistungen auch die Veröffentlichung von Person und Unternehmens bezogenen Daten umfasst, bleibt es den betreffenden Personen/Organisationen selbst überlassen, ob sie der Veröffentlichung der erhaltenen geldwerten Leistungen zustimmen oder nicht.
Veröffentlichung von Beträgen
Auf dieser Website befindet sich eine Tabelle, in der Person und Unternehmens bezogene Daten des Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens sowie der genaue Betrag der erhaltenen finanziellen Zuwendung verzeichnet sind, jedoch nur, wenn der Person/Organisation in Frage dieser Veröffentlichung zugestimmt hat.
Wenn ein Angehöriger der Fachkreise oder Organisation des Gesundheitswesens der Veröffentlichung nicht zustimmt, werden die Beträge der geldwerten Leistungen in die Gesamtsumme eingerechnet, d. h. in den Betrag, den Zambon insgesamt ausgegeben hat für diese Kategorie.
Für das Jahr 2015 veröffentlicht die Zambon GmbH aus unternehmensspezifischen Gründen alle im Kalenderjahr gezahlten Beträge als Aggregat (analog §28 AKG).
Die Zambon GmbH dankt
Die Zambon GmbH bedankt sich bei denjenigen Angehörigen der Fachkreise und Organisationen, die der namentlichen Veröffentlichung von gezahlten geldwerten Leistungen zugestimmt haben und dies auch zukünftig machen.
Anmerkung zur Methodik
Mit Wirkung ab dem Jahr 2016 veröffentlicht die Zambon GmbH auf ihrer Website die vermögenswerte Zuwendungen, die Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens im Vorjahr erhalten haben, sowie die Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Die Veröffentlichung dient gleichermaßen der Öffentlichkeit und unseren Interessen, da durch die Schaffung einer größtmöglichen Transparenz Interessenkonflikte vermieden werden können. Zugleich kann durch diese größtmögliche Transparenz das Verständnis für die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens und der pharmazeutischen Industrie in der Öffentlichkeit gesteigert werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, eine Einwilligung der personenbezogenen Daten zu veröffentlichen. Die Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens sind nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu geben. Gleichwohl möchten wir betonen, dass nur durch diese Einwilligung die Erreichung einer größtmöglichen Transparenz gewährleistet werden kann.
Die Veröffentlichung soll aufgeschlüsselt werden nach den Kategorien (a) Forschung und Entwicklung, (b) Spenden und andere einseitige Geld- oder Sachleistungen, (c) vermögenswerte Zuwendungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Sponsoring, Übernahme von Teilnahmegebühren, Reise-, Übernachtungskosten) sowie (d) Dienstleistungs- und Beratungshonorare.
Die Veröffentlichung in der Kategorie Forschung und Entwicklung soll aggregiert erfolgen. In den übrigen Kategorien soll vorrangig individuell zuordnungsfähige Zuwendungen veröffentlicht werden. Sollten rechtliche oder unternehmensspezifische Gründe einer individuellen Veröffentlichung entgegenstehen, soll aggregiert veröffentlicht werden.