Zambon Svizzera SA

Zambon Schweiz AG

Disclosure - Offenlegung

EFPIA und Pharma-Kooperations-Kodex: Offenlegungskodex

Einführung



 

Dieser Bereich der Website wurde vom Zambon in Übereinstimmung mit dem Pharma-Kooperations-Kodex von Sciencesindustries (Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech) erstellt, die auf nationaler Ebene den Disclosure Code der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) umgesetzt hat.

Der Pharma-Kooperations-Kodex wurde von der pharmazeutischen Industrie vereinbart und freiwillig angenommen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Bestimmungen des Pharma-Kooperations-Kodex von Sciencesindustries (Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech), deren Zweck es ist, die Beziehungen der Pharmaunternehmen mit Fachpersonen, Gesundheitsversorgungs-Organisationen und Vereinigungen zu regulieren.

Wie alle Unternehmen, die den Pharma-Kooperations-Kodex unterzeichnet haben, ist auch Zambon Schweiz seit 2015 am „Disclosure“-Projekt für mehr Transparenz beteiligt, das dazu dienen soll, den "Disclosure Code on Transfers of Value" (Transparenzkodex) der EFPIA umzusetzen.

Der Pharma-Kooperations-Kodex verlangt insbesondere, dass alle geldwerten Leistungen der pharmazeutischen Industrie an medizinische Fachpersonen (HCP) und Organisationen (HCO) des Gesundheitswesens ab 2016 einmal jährlich offengelegt werden. Daher hat Zambon Schweiz eine Tabelle erstellt, in der, entsprechend den Bestimmungen von Sciencesindustries, alle geldwerten Leistungen jeweils zusammen mit einer kurzen, stichpunktartigen Beschreibung aufgeführt sind.


Was sind geldwerte Leistungen?

Geldwerte Leistungen sind Zuwendungen finanzieller Art, wie z.B.:

  • Gastfreundschaft zugunsten von Fachpersonen (HCP) für die Teilnahme an einer Konferenz;
  • Abgeltungen an medizinische Fachpersonen (HCP) und Organisationen (HCO) des Gesundheitswesens für Beratungs- oder Dienstleistungen, je nach Bedarf der erforderlichen Tätigkeit;
  • Sponsoring von medizinischen Weiterbildungsveranstaltungen.

Wie kann die vollständige Autonomie der medizinischen Fachpersonen gewährleistet werden?

Es ist wichtig, Dialog und kontinuierliche Auseinandersetzung zwischen Pharmaunternehmen und Fachpersonen zu pflegen, für eine unabhängige medizinische Forschung und für das allgemeine Wohl. Diese Beziehungen müssen so unterhalten werden, dass die Ärzte ihre Verschreibungsautonomie beibehalten können.

Bei der Offenlegung von finanziellen Leistungen an medizinische Fachpersonen und Organisationen des Gesundheitswesens muss jedes Missverständnis in Bezug auf die ärztliche Autonomie vermieden werden.


Einhaltung des Datenschutzes

Da die Berichterstattung über die Höhe von geldwerten Leistungen, die gewisse Fachpersonen oder Organisationen des Gesundheitswesens erhalten haben, auch die Veröffentlichung deren persönlichen Daten umfasst, bleibt es den betreffenden Personen und Organisationen selbst überlassen, ob sie der Offenlegung der erhaltenen geldwerten Leistungen zustimmen oder nicht.


Veröffentlichung von Beträgen

Auf dieser Website befindet sich eine Tabelle, in der Vor- und Nachname und die Adresse der Fachperson sowie der genaue Betrag der erhaltenen finanziellen Leistung angegeben sind, jedoch nur, wenn die betreffende Person dieser Offenlegung zugestimmt hat. Ausserdem sind in der Tabelle auch Zahlungen an Organisationen des Gesundheitswesens aufgeführt, jedoch nur, wenn die betreffende Organisation dieser Offenlegung zugestimmt hat.

Wenn eine medizinische Fachperson oder Organisationen des Gesundheitswesens der Offenlegung nicht zustimmt, werden die Beträge der geldwerten Leistungen zu ihren Gunsten in die Gesamtsumme einberechnet, d.h. in den zusammengefassten Betrag, den Zambon insgesamt bezahlt hat.


Indirekte Abgeltungen

Es ist zu erwähnen, dass nicht alle – mit Einwilligung des Empfängers – namentlich veröffentlichten geldwerten Leistungen von diesem Empfänger physisch in Empfang genommen wurden. Sehr oft hat die Firma den entsprechenden Betrag indirekt und nicht direkt an die Fachperson bezahlt, beispielsweise an eine Agentur zur Fortbildungsveranstaltung, die als beruflich relevant erachtet wurde.


Zambon Schweiz dankt

Zambon Schweiz bedankt sich bei denjenigen medizinischen Fachpersonen und Organisationen des Gesundheitswesens, die der namentlichen Offenlegung bezahlten geldwerten Leistungen zugestimmt haben.

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DownloadMethodischer Erläuterungen
  • Klicken Sie hier, um weitere Informationen über den Pharma-Kooperations-Kodex der schweizerischen Pharma-Unternehmen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachpersonen und Patientenverbänden zu erhalten

     
  • Klicken Sie hier für mehr Informationen über den  EFPIA-Kodex